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Volltext NW_27638 (Nordrhein-Westfalen)

Bekanntmachung des Abkommens zwischen den Ländern der Bundesrepublik Deutschland zur Regelung der Zuständigkeit für die Feststellung der Gleichwertigkeit von Bildungsabschlüssen mit Hochschulabschlüssen gemäß Artikel 37 Abs. 1 Satz 3 des Einigungsvertrages

Landesrecht Nordrhein-Westfalen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Vom 12. Mai 1995

Die Länder der Bundesrepublik Deutschland haben das Abkommen zur Regelung der Zuständigkeit für die Feststellung der Gleichwertigkeit von Bildungsabschlüssen mit Hochschulabschlüssen gemäß Artikel 37 Abs. 1 Satz 3 des Einigungsvertrages geschlossen.

Das Abkommen ist nach seinem Artikel 3 am 6. Mai 1994 in Kraft getreten.

Der Ministerpräsident

des Landes Nordrhein-Westfalen

Abkommen

zwischen den Ländern der Bundesrepublik Deutschland

zur Regelung der Zuständigkeit für die Feststellung

der Gleichwertigkeit von Bildungsabschlüssen

mit Hochschulabschlüssen

gemäß Artikel 37 Abs. 1 Satz 3

des Einigungsvertrages

Die Länder Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen schließen folgendes Abkommen: