Vom 12. Mai 1995
Die Länder der Bundesrepublik Deutschland haben das Abkommen zur Regelung der Zuständigkeit für die Feststellung der Gleichwertigkeit von Bildungsabschlüssen mit Hochschulabschlüssen gemäß Artikel 37 Abs. 1 Satz 3 des Einigungsvertrages geschlossen.
Das Abkommen ist nach seinem Artikel 3 am 6. Mai 1994 in Kraft getreten.
Der Ministerpräsident
des Landes Nordrhein-Westfalen
Abkommen
zwischen den Ländern der Bundesrepublik Deutschland
zur Regelung der Zuständigkeit für die Feststellung
der Gleichwertigkeit von Bildungsabschlüssen
mit Hochschulabschlüssen
gemäß Artikel 37 Abs. 1 Satz 3
des Einigungsvertrages
Die Länder Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen schließen folgendes Abkommen: