Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Verordnung über die Prüfungen zum nachträglichen Erwerb schulischer Abschlüsse der Sekundarstufe I (PO-SI-WbG) an Einrichtungen der Weiterbildung
Verordnung über die Prüfungen zum nachträglichen Erwerb schulischer Abschlüsse der …§ 4 Lehrpläne
Stand: 26.08.2026
Die Inhalte und Ziele der Ausbildung (Lehrplan) orientieren sich an den Richtlinien und Lehrplänen der Hauptschule. Der Unterricht ist nach den Grundsätzen der Erwachsenenpädagogik zu gestalten. Der erschwerten Lern- und Vorbereitungsbedingungen der Teilnehmer an Abendlehrgängen sind besonders zu berücksichtigen.