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# § 4 NW_27607 (Nordrhein-Westfalen) — Lehrpläne

Verordnung über die Prüfungen zum nachträglichen Erwerb schulischer Abschlüsse der Sekundarstufe I (PO-SI-WbG) an Einrichtungen der Weiterbildung  
Landesrecht Nordrhein-Westfalen  
Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Inhalte und Ziele der Ausbildung (Lehrplan) orientieren sich an den Richtlinien und Lehrplänen der Hauptschule. Der Unterricht ist nach den Grundsätzen der Erwachsenenpädagogik zu gestalten. Der erschwerten Lern- und Vorbereitungsbedingungen der Teilnehmer an Abendlehrgängen sind besonders zu berücksichtigen.

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Zitiervorschlag: § 4 NW_27607 (Nordrhein-Westfalen)

Quelle: nrwrecht, abgerufen 26.08.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist die Papierfassung des Gesetz- und Verordnungsblattes für das Land Nordrhein-Westfalen (recht.nrw.de — Verkündungsblätter: https://recht.nrw.de/suche/vbl)

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Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27607/4

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