Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Bekanntmachung des Abkommens über die Finanzierung neuer wissenschaftlicher Hochschulen vom 4. Juni 1964 und über die Finanzierung der Betriebskosten der Universität Bremen

Bekanntmachung des Abkommens über die Finanzierung neuer wissenschaftlicher Hochschulen …

Art 8

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Dieses Abkommen, soweit es die Finanzierung der Betriebskosten der Universität Bremen regelt, steht unter dem Vorbehalt, daß keine Entwicklung eintritt, die zu einer erheblichen Verbesserung der Leistungsfähigkeit der Freien Hansestadt Bremen für die Finanzierung der Betriebskosten der Universität Bremen führt.

Art 7 Art 9