Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Bekanntmachung des Abkommens über die Finanzierung neuer wissenschaftlicher Hochschulen vom 4. Juni 1964 und über die Finanzierung der Betriebskosten der Universität Bremen

Bekanntmachung des Abkommens über die Finanzierung neuer wissenschaftlicher Hochschulen …

Art 7

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Die Bestimmungen des Hochschulneubauabkommens, die diesem Abkommen entgegenstehen, sind im Verhältnis der vertragschließenden Länder zueinander mit Ablauf des 31. Dezember 1969 nicht mehr anzuwenden.

Art 6 Art 8