Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Bekanntmachung des Abkommens über die Finanzierung neuer wissenschaftlicher Hochschulen vom 4. Juni 1964 und über die Finanzierung der Betriebskosten der Universität Bremen
Bekanntmachung des Abkommens über die Finanzierung neuer wissenschaftlicher Hochschulen …Art 9
Stand: 26.08.2026
Dieses Abkommen tritt, soweit es den Zuschuß zu den Kosten nach Artikel 1 Absatz 1 regelt, mit Wirkung vom 1. Januar 1970 in Kraft, soweit es die Finanzierung der Betriebskosten der Universität Bremen regelt, mit Wirkung vom 1. Januar 1971 in Kraft, sobald die letzte der von den Vertragschließenden auszufertigenden Ratifikationsurkunden bei dem Präsidenten des Senats der Freien Hansestadt Bremen hinterlegt worden ist.