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Art 7 NW_27536 (Nordrhein-Westfalen)

Bekanntmachung des Abkommens über die Finanzierung neuer wissenschaftlicher Hochschulen vom 4. Juni 1964 und über die Finanzierung der Betriebskosten der Universität Bremen

Landesrecht Nordrhein-Westfalen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Bestimmungen des Hochschulneubauabkommens, die diesem Abkommen entgegenstehen, sind im Verhältnis der vertragschließenden Länder zueinander mit Ablauf des 31. Dezember 1969 nicht mehr anzuwenden.