Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Bekanntmachung des Abkommens über die Finanzierung neuer wissenschaftlicher Hochschulen vom 4. Juni 1964 und über die Finanzierung der Betriebskosten der Universität Bremen

Bekanntmachung des Abkommens über die Finanzierung neuer wissenschaftlicher Hochschulen …

Art 6

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Die nach dem Hochschulneubauabkommen im Jahre 1970 fällige Abschlußrate für Aufwendungen der Gründerländer aus dem Jahre 1969 richtet sich nach den bisherigen Bestimmungen.

Art 5 Art 7