Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Bekanntmachung des Abkommens über die Finanzierung neuer wissenschaftlicher Hochschulen vom 4. Juni 1964 und über die Finanzierung der Betriebskosten der Universität Bremen
Bekanntmachung des Abkommens über die Finanzierung neuer wissenschaftlicher Hochschulen …Art 2
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27536/2#abs-1 (1) Die vertragschließenden Länder leisten an die Freie Hansestadt Bremen Zuschüsse zu den Betriebskosten der Universität Bremen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27536/2#abs-2 (2) Betriebskosten nach Absatz 1 sind Ausgaben, die nicht unter § 3 des Hochschulbauförderungsgesetzes fallen.