Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Geschäftsanweisung für Baumaßnahmen der Kirchengemeinden und Gemeindeverbände im nordrhein-westfälischen Teil des Bistums Münster
Geschäftsanweisung für Baumaßnahmen der Kirchengemeinden und Gemeindeverbände im …§ 7 Erlaß von Anordnungen
Stand: 26.08.2026
Die bischöfliche Behörde kann zur Regelung von Einzelheiten der von dieser Geschäftsanweisung betroffenen Rechtsgeschäfte und Beschlüsse Anordnungen erlassen.
Münster, den 20. März 1990
Der Bischof von Münster
In Vertretung
Dr. Thissen, Generalvikar