Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Geschäftsanweisung für Baumaßnahmen der Kirchengemeinden und Gemeindeverbände im nordrhein-westfälischen Teil des Bistums Münster

Geschäftsanweisung für Baumaßnahmen der Kirchengemeinden und Gemeindeverbände im …

§ 7 Erlaß von Anordnungen

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Die bischöfliche Behörde kann zur Regelung von Einzelheiten der von dieser Geschäftsanweisung betroffenen Rechtsgeschäfte und Beschlüsse Anordnungen erlassen.

Münster, den 20. März 1990

Der Bischof von Münster

In Vertretung

Dr. Thissen, Generalvikar

§ 6