Die bischöfliche Behörde kann zur Regelung von Einzelheiten der von dieser Geschäftsanweisung betroffenen Rechtsgeschäfte und Beschlüsse Anordnungen erlassen.
Münster, den 20. März 1990
Der Bischof von Münster
In Vertretung
Dr. Thissen, Generalvikar
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Die bischöfliche Behörde kann zur Regelung von Einzelheiten der von dieser Geschäftsanweisung betroffenen Rechtsgeschäfte und Beschlüsse Anordnungen erlassen.
Münster, den 20. März 1990
Der Bischof von Münster
In Vertretung
Dr. Thissen, Generalvikar