Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Gesetz über die Verleihung der Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts an den Bund Freikirchlicher Pfingstgemeinden
Gesetz über die Verleihung der Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts an den …§ 3
Stand: 01.01.2000
Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
Die Landesregierung des
Landes Nordrhein-Westfalen