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Gesetz über die Verleihung der Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts an den Bund Freikirchlicher Pfingstgemeinden
Landesrecht Nordrhein-Westfalen
Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)
Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
Die Landesregierung des
Landes Nordrhein-Westfalen