Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Gesetz betreffend die Errichtung einer gemeinsamen Versorgungskasse für Pfarrer und Kirchenbeamte der Evangelischen Kirche im Rheinland, der Evangelischen Kirche von Westfalen und der Lippischen Landeskirche als Anstalt des öffentlichen Rechts

Gesetz betreffend die Errichtung einer gemeinsamen Versorgungskasse für Pfarrer und …

§ 4

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Landesrechtliche Vorschriften für Religionsgemeinschaften, die den Rechtsstatus einer Körperschaft des öffentlichen Rechts besitzen, gelten auch für die als Anstalt des öffentlichen Rechts errichtete Versorgungskasse.

§ 3 § 5