Landesrechtliche Vorschriften für Religionsgemeinschaften, die den Rechtsstatus einer Körperschaft des öffentlichen Rechts besitzen, gelten auch für die als Anstalt des öffentlichen Rechts errichtete Versorgungskasse.
nu:legal · recht.nulegal.eu
Landesrechtliche Vorschriften für Religionsgemeinschaften, die den Rechtsstatus einer Körperschaft des öffentlichen Rechts besitzen, gelten auch für die als Anstalt des öffentlichen Rechts errichtete Versorgungskasse.