Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Gesetz betreffend die Errichtung einer gemeinsamen Versorgungskasse für Pfarrer und Kirchenbeamte der Evangelischen Kirche im Rheinland, der Evangelischen Kirche von Westfalen und der Lippischen Landeskirche als Anstalt des öffentlichen Rechts

Gesetz betreffend die Errichtung einer gemeinsamen Versorgungskasse für Pfarrer und …

§ 5

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Das Gesetz tritt am 31. Juli 1971 in Kraft.Die Landesregierung überprüft die Auswirkungen dieses Gesetzes und berichtet dem Landtag über das Ergebnis der Überprüfung spätestens bis zum Ablauf des 31. Dezember 2009.

Die Landesregierung

des Landes Nordrhein-Westfalen

Der Ministerpräsident

Für den Kultusminister

der Minister für Wissenschaft

und Forschung

§ 4