Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Gesetz betreffend die Errichtung einer gemeinsamen Versorgungskasse für Pfarrer und Kirchenbeamte der Evangelischen Kirche im Rheinland, der Evangelischen Kirche von Westfalen und der Lippischen Landeskirche als Anstalt des öffentlichen Rechts
Gesetz betreffend die Errichtung einer gemeinsamen Versorgungskasse für Pfarrer und …§ 5
Stand: 26.08.2026
Das Gesetz tritt am 31. Juli 1971 in Kraft.Die Landesregierung überprüft die Auswirkungen dieses Gesetzes und berichtet dem Landtag über das Ergebnis der Überprüfung spätestens bis zum Ablauf des 31. Dezember 2009.
Die Landesregierung
des Landes Nordrhein-Westfalen
Der Ministerpräsident
Für den Kultusminister
der Minister für Wissenschaft
und Forschung