Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Gesetz über die Verleihung der Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts an die Mennonitengemeinde zu Krefeld
Gesetz über die Verleihung der Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts an die …§ 2
Stand: 01.01.2000
Dieses Gesetz tritt mit dem Tage seiner Verkündung in Kraft.