Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Gesetz über die Verleihung der Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts an die Mennonitengemeinde zu Krefeld
Gesetz über die Verleihung der Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts an die …§ 1
Stand: 26.08.2026
Der Mennonitengemeinde zu Krefeld werden die Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts verliehen.