Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Fn 4
Fn 4§ 1
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27413/1#abs-1 (1) Zuständige Behörden nach § 5 Absatz 1 Satz 1, § 9 und § 11 des Namensänderungsgesetzes sind die kreisfreien Städte, Kreise und die Städteregion Aachen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27413/1#abs-2 (2) Zuständige Behörde nach § 8 des Namensänderungsgesetzes ist die Bezirksregierung.