Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Bekanntmachung der Vereinbarung zwischen den Ländern Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen über die Wahrnehmung vollzugspolizeilicher Aufgaben auf Bundesautobahnen und auf Bundesstraßen

Bekanntmachung der Vereinbarung zwischen den Ländern Niedersachsen und …

§ 4

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Bei der Wahrnehmung der vorstehenden Aufgaben gelten

- für die Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten des Landes Nordrhein-Westfalen die Vorschriften des niedersächsischen Landesrechts, insbesondere des Niedersächsischen Gefahrenabwehrgesetzes,

- für die Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten des Landes Niedersachsen die Vorschriften des nordrheinwestfälischen Landesrechts, insbesondere des Polizeigesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen.

§ 3 § 5