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Bekanntmachung des Abkommens über die Aufgaben und Finanzierung der …Volltext
Stand: 26.08.2026
Vom 5. Juni 1975
Der Landtag des Landes Nordrhein-Westfalen hat in seiner Sitzung am 4. Dezember. 1974 gemäß Artikel 66 Satz 2 der Landesverfassung dem Abkommen über die Aufgaben und Finanzierung der Wasserschutzpolizei-Schule vom 19. Februar/1. Oktober 1974 zugestimmt. Die Zustimmungserklärungen der vertragschließenden Länder sind gemäß Art. 11 Abs. 2 des Abkommens gegenüber der Behörde für Inneres der Freien und Hansestadt Hamburg abgegeben worden.
Das Abkommen wird nachfolgend bekanntgemacht.
Der Ministerpräsident
des Landes Nordrhein-Westfalen
Abkommen
über die Aufgaben und Finanzierung
der Wasserschutzpolizei-Schule
Das Land Baden-Württemberg,
der Freistaat Bayern,
das Land Berlin,
die Freie Hansestadt Bremen,
die Freie und Hansestadt Hamburg,
das Land Hessen,
das Land Niedersachsen,
das Land Nordrhein-Westfalen,
das Land Rheinland-Pfalz,
das Land Schleswig-Holstein
schließen vorbehaltlich der etwa erforderlichen Zustimmung ihrer gesetzgebenden Körperschaften nachstehendes
Abkommen
Aufgaben