Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Bekanntmachung des Abkommens über die Aufgaben und Finanzierung der Wasserschutzpolizei-Schule

Bekanntmachung des Abkommens über die Aufgaben und Finanzierung der …

Art 1

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27400/1#abs-1 (1) Die Wasserschutzpolizei-Schule ist eine gemeinsame Bildungsstätte der vertragschließenden Länder. Sie ist eine Einrichtung des Landes Hamburg mit Sitz in Hamburg.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27400/1#abs-2 (2) Die Dienstaufsicht obliegt dem Präses der Behörde für Inneres der Freien und Hansestadt Hamburg, die Fachaufsicht führen die Innenminister/-senatoren der vertragschließenden Länder gemeinsam.

Art 2