Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Verwaltungsabkommen zwischen den Ländern Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz über die Behandlung der früheren Angehörigen der Dienststelle des ehemaligen Oberpräsidenten der Rheinprovinz - Staatliche Verwaltung - in Koblenz nach dem Bundesgesetz zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Artikel 131 des Grundgesetzes fallenden Personen 'G 131'

Verwaltungsabkommen zwischen den Ländern Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz über die …

§ 4

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Für die Unterbringung im Rahmen des § 63 G 131 gilt die Zuständigkeitsregelung nach §§ 2 und 3 entsprechend.

§ 3 § 5