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Personalvertretungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen …§ 113
Stand: 04.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27385/113#abs-1 (1) Die Regelungen über den Vorsitz gemäß § 29 und über die Freistellung gemäß § 42 Absatz 4 finden erstmals bei Neuwahlen Anwendung.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27385/113#abs-2 (2) § 1 Abs. 3, 2. Halbsatz findet für die Vertretung des Landes Nordrhein-Westfalen beim Bund keine Anwendung.
Wird zitiert von 1 Entscheidung zu § 113 Personalvertretungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen … →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
- LAG Hamm, 26.02.2009 – 17 Sa 923/08Zitiert von 4
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.