Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Verordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten auf dem Gebiet der Ausbildung und des Prüfungswesens in der Steuerverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen

Verordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten auf dem Gebiet der Ausbildung und des …

§ 2

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Die organisatorische Leitung aller nach dem Steuerbeamten-Ausbildungsgesetz (StBAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Oktober 1996 (BGBl. I S. 1577), das zuletzt durch Artikel 22 des Gesetzes vom 8. Dezember 2010 (BGBl. I S. 1768) geändert worden ist abzulegenden Zwischenprüfungen und Laufbahnprüfungen für den gehobenen Dienst sowie die Auswahl der hierzu vorgeschriebenen Prüfungsaufgaben wird der Fachhochschule für Finanzen in Nordkirchen übertragen.

§ 1 § 3