Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Verordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten auf dem Gebiet der Ausbildung und des Prüfungswesens in der Steuerverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen

Verordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten auf dem Gebiet der Ausbildung und des …

§ 3

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Die organisatorische Leitung aller nach dem StBAG abzulegenden Laufbahnprüfungen für den mittleren Dienst und die Auswahl der hierzu vorgeschriebenen Prüfungsaufgaben wird der Landesfinanzschule Nordrhein-Westfalen in Wuppertal-Ronsdorf übertragen.

§ 2 § 4