Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Hauptsatzung des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe; Bekanntmachung der Neufassung
Hauptsatzung des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe; Bekanntmachung der Neufassung§ 3 Geschäftsordnung der Landschaftsversammlung,Ausschüsse, Unterausschüsse und Kommissionen
Stand: 26.08.2026
In einer von der Landschaftsversammlung zu beschließenden Geschäftsordnung (§ 8 Abs. 3 LVerbO) wird das Verfahren für die Landschaftsversammlung, die Ausschüsse, Unterausschüsse und Kommissionen geregelt.