Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Hauptsatzung des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe; Bekanntmachung der Neufassung
Hauptsatzung des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe; Bekanntmachung der Neufassung§ 2 Farbe, Wappen, Siegel, Flagge und Banner
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27235/2#abs-1 (1) Die Farben des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe sind weißrot.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27235/2#abs-2 (2) Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe führt ein Wappen, das im roten Feld ein steigendes silbernes Ross zeigt.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27235/2#abs-3 (3) Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe führt im Dienstsiegel das Wappen des Landschaftsverbandes mit der Umschrift „Landschaftsverband Westfalen-Lippe“.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27235/2#abs-4 (4) Die Flagge besteht aus zwei gleich breiten Querstreifen, oben weiß, unten rot. Das in einem schwarzen Rand gefasste Wappen des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe ist mittig aufgelegt.
Permalink zu Abs. 5recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27235/2#abs-5 (5) Das Banner und die Hissflagge besteht aus zwei gleichen Längsstreifen, weiß und rot. Es ist oberhalb der Mitte mit dem in einem schwarzen Rand gefassten Wappen des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe belegt.
Permalink zu Abs. 6recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27235/2#abs-6 (6) Die Gestaltung von Wappen, Dienstsiegel, Flagge, Banner und Hissflagge ergibt sich im Einzelnen aus den dieser Satzung beigefügten Abbildungen (Anlagen).