nu:legal · recht.nulegal.eu

§ 3 NW_27235 (Nordrhein-Westfalen) — Geschäftsordnung der Landschaftsversammlung,Ausschüsse, Unterausschüsse und Kommissionen

Hauptsatzung des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe; Bekanntmachung der Neufassung

Landesrecht Nordrhein-Westfalen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

In einer von der Landschaftsversammlung zu beschließenden Geschäftsordnung (§ 8 Abs. 3 LVerbO) wird das Verfahren für die Landschaftsversammlung, die Ausschüsse, Unterausschüsse und Kommissionen geregelt.