Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Bekanntmachung der Neufassung des Gesetzes über die kommunalen Versorgungskassen und Zusatzversorgungskassen im Lande Nordrhein-Westfalen - VKZVKG -
Bekanntmachung der Neufassung des Gesetzes über die kommunalen Versorgungskassen und …§ 10 Geschäftsbereich und Rechtsnatur
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27230/10#abs-1 (1) Kommunale Zusatzversorgungskassen sind
1. die Rheinische Zusatzversorgungskasse (RZVK), Sonderkasse der Rheinischen Versorgungskassen, für das Gebiet des Landschaftsverbandes Rheinland
und
die Kommunale Zusatzversorgungskasse Westfalen-Lippe (kvw-Zusatzversorgung), Sonderkasse der Kommunalen Versorgungskassen Westfalen-Lippe, für das Gebiet des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe
als überörtliche Zusatzversorgungskassen,
2. die bei der Stadt Köln nach bisherigem Recht genehmigte Zusatzversorgungskasse als örtliche Zusatzversorgungskasse.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27230/10#abs-2 (2) Die kommunalen Zusatzversorgungskassen sind rechtlich unselbständige Einrichtungen ihres Trägers.