Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Köln-Gesetz

Köln-Gesetz

§ 8

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27218/8#abs-1 (1) Die Gemeinden Angelsdorf, Elsdorf (Rhld.), Esch, Heppendorf - mit Ausnahme der in § 6 Abs. 2 und § 7 Abs. 2 genannten Flurstücke -, Niederembt und Oberembt werden zu einer neuen Gemeinde zusammengeschlossen. Die Gemeinde erhält den Namen Elsdorf.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27218/8#abs-2 (2) Das Amt Elsdorf (Rhld.) wird aufgelöst. Rechtsnachfolgerin ist die Gemeinde Elsdorf.

§ 7 § 9