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§ 8 NW_27218 (Nordrhein-Westfalen)

Köln-Gesetz

Landesrecht Nordrhein-Westfalen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Die Gemeinden Angelsdorf, Elsdorf (Rhld.), Esch, Heppendorf - mit Ausnahme der in § 6 Abs. 2 und § 7 Abs. 2 genannten Flurstücke -, Niederembt und Oberembt werden zu einer neuen Gemeinde zusammengeschlossen. Die Gemeinde erhält den Namen Elsdorf.

(2) Das Amt Elsdorf (Rhld.) wird aufgelöst. Rechtsnachfolgerin ist die Gemeinde Elsdorf.