(1) Die Gemeinden Angelsdorf, Elsdorf (Rhld.), Esch, Heppendorf - mit Ausnahme der in § 6 Abs. 2 und § 7 Abs. 2 genannten Flurstücke -, Niederembt und Oberembt werden zu einer neuen Gemeinde zusammengeschlossen. Die Gemeinde erhält den Namen Elsdorf.
(2) Das Amt Elsdorf (Rhld.) wird aufgelöst. Rechtsnachfolgerin ist die Gemeinde Elsdorf.