Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Düsseldorf-Gesetz
Düsseldorf-Gesetz§ 8
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27217/8#abs-1 (1) Die Gemeinden Rommerskirchen, Frixheim-Anstel, Nettesheim-Butzheim, Hoeningen und Oekoven werden zu einer neuen amtsfreien Gemeinde zusammengeschlossen. Die Gemeinde erhält den Namen Rommerskirchen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27217/8#abs-2 (2) Die Ämter Rommerskirchen-Nettesheim und Evinghoven werden aufgelöst. Rechtsnachfolgerin ist die neue Gemeinde Rommerskirchen.