(1) Die Gemeinden Rommerskirchen, Frixheim-Anstel, Nettesheim-Butzheim, Hoeningen und Oekoven werden zu einer neuen amtsfreien Gemeinde zusammengeschlossen. Die Gemeinde erhält den Namen Rommerskirchen.
(2) Die Ämter Rommerskirchen-Nettesheim und Evinghoven werden aufgelöst. Rechtsnachfolgerin ist die neue Gemeinde Rommerskirchen.