Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Düsseldorf-Gesetz
Düsseldorf-Gesetz§ 7
Stand: 26.08.2026
Die Gemeinden Jüchen - mit Ausnahme der in § 1 Abs. 2 Nr. 3 genannten Flurstücke -, Hochneukirch, Garzweiler und Bedburdyck - mit Ausnahme der in § 4 Abs. 2 Nr. 2 genannten Flurstücke - werden zu einer neuen amtsfreien Gemeinde zusammengeschlossen. Die Gemeinde erhält den Namen Jüchen.