Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Münster/Hamm-Gesetz
Münster/Hamm-Gesetz§ 13
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27216/13#abs-1 (1) Die Gemeinden Capelle, Nordkirchen und Südkirchen werden zu einer neuen Gemeinde zusammengeschlossen. Die Gemeinde erhält den Namen Nordkirchen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27216/13#abs-2 (2) Das Amt Nordkirchen wird aufgelöst. Rechtsnachfolgerin ist die Gemeinde Nordkirchen.