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Münster/Hamm-Gesetz

§ 13

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27216/13#abs-1 (1) Die Gemeinden Capelle, Nordkirchen und Südkirchen werden zu einer neuen Gemeinde zusammengeschlossen. Die Gemeinde erhält den Namen Nordkirchen.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27216/13#abs-2 (2) Das Amt Nordkirchen wird aufgelöst. Rechtsnachfolgerin ist die Gemeinde Nordkirchen.

§ 12 § 14