(1) Die Gemeinden Capelle, Nordkirchen und Südkirchen werden zu einer neuen Gemeinde zusammengeschlossen. Die Gemeinde erhält den Namen Nordkirchen.
(2) Das Amt Nordkirchen wird aufgelöst. Rechtsnachfolgerin ist die Gemeinde Nordkirchen.
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(1) Die Gemeinden Capelle, Nordkirchen und Südkirchen werden zu einer neuen Gemeinde zusammengeschlossen. Die Gemeinde erhält den Namen Nordkirchen.
(2) Das Amt Nordkirchen wird aufgelöst. Rechtsnachfolgerin ist die Gemeinde Nordkirchen.