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§ 13 NW_27216 (Nordrhein-Westfalen)

Münster/Hamm-Gesetz

Landesrecht Nordrhein-Westfalen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Die Gemeinden Capelle, Nordkirchen und Südkirchen werden zu einer neuen Gemeinde zusammengeschlossen. Die Gemeinde erhält den Namen Nordkirchen.

(2) Das Amt Nordkirchen wird aufgelöst. Rechtsnachfolgerin ist die Gemeinde Nordkirchen.