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Gesetz zur Neugliederung des Kreises Höxter

§ 6

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27207/6#abs-1 (1) Die Gemeinden Entrup, Erwitzen, Eversen, Himmighausen, Holzhausen, Merlsheim, Oeynhausen, Schönenberg und Sommersell sowie die Stadt Nieheim (Amt Nieheim) werden zu einer neuen amtsfreien Gemeinde zusammengeschlossen. Die Gemeinde erhält den Namen Nieheim und führt die Bezeichnung ,,Stadt".

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27207/6#abs-2 (2) Das Amt Nieheim wird aufgelöst. Rechtsnachfolgerin ist die Stadt Nieheim.

§ 5 § 7