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§ 6 NW_27207 (Nordrhein-Westfalen)

Gesetz zur Neugliederung des Kreises Höxter

Landesrecht Nordrhein-Westfalen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Die Gemeinden Entrup, Erwitzen, Eversen, Himmighausen, Holzhausen, Merlsheim, Oeynhausen, Schönenberg und Sommersell sowie die Stadt Nieheim (Amt Nieheim) werden zu einer neuen amtsfreien Gemeinde zusammengeschlossen. Die Gemeinde erhält den Namen Nieheim und führt die Bezeichnung ,,Stadt".

(2) Das Amt Nieheim wird aufgelöst. Rechtsnachfolgerin ist die Stadt Nieheim.