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Gesetz zur Neugliederung des Kreises Höxter

§ 7

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27207/7#abs-1 (1) Die Gemeinden Altenbergen, Born, Bremerberg, Eilversen, Großenbreden, Hohehaus, Kleinenbreden, Kollerbeck, Löwendorf, Münsterbrock und Papenhöfen sowie die Städte Bredenborn und Vörden (Amt Vörden) werden zu einer neuen amtsfreien Gemeinde zusammengeschlossen. Die Gemeinde erhält den Namen Marienmünster und führt die Bezeichnung ,,Stadt".

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27207/7#abs-2 (2) Das Amt Vörden wird aufgelöst. Rechtsnachfolgerin ist die Stadt Marienmünster.

II. Abschnitt

Schlußvorschriften

§ 6 § 8