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Gesetz zur Neugliederung des Kreises Höxter

§ 5

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27207/5#abs-1 (1) Die Gemeinden Bergheim, Hagedorn, Ottenhausen, Rolfzen, Sandebeck, Vinsebeck und Vordereichholz sowie die Stadt Steinheim (Amt Steinheim, Kreis Höxter) und die Gemeinde Grevenhagen (Kreis Detmold) werden zu einer neuen amtsfreien Gemeinde zusammengeschlossen, die in den Kreis Höxter eingegliedert wird. Die Gemeinde erhält den Namen Steinheim und führt die Bezeichnung ,,Stadt".

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27207/5#abs-2 (2) Das Amt Steinheim wird aufgelöst. Rechtsnachfolgerin ist die Stadt Steinheim.

§ 4 § 6