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Gesetz zur Neugliederung von Gemeinden des Landkreises Grevenbroich§ 2
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27203/2#abs-1 (1) Die Gemeinden Frimmersdorf und Neurath (Amt Frimmersdorf) werden zu einer neuen amtsfreien Gemeinde zusammengeschlossen. Die Gemeinde erhält den Namen Frimmersdorf.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27203/2#abs-2 (2) Das Amt Frimmersdorf wird aufgelöst. Rechtsnachfolgerin ist die Gemeinde Frimmersdorf.