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§ 2 NW_27203 (Nordrhein-Westfalen)

Gesetz zur Neugliederung von Gemeinden des Landkreises Grevenbroich

Landesrecht Nordrhein-Westfalen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Die Gemeinden Frimmersdorf und Neurath (Amt Frimmersdorf) werden zu einer neuen amtsfreien Gemeinde zusammengeschlossen. Die Gemeinde erhält den Namen Frimmersdorf.

(2) Das Amt Frimmersdorf wird aufgelöst. Rechtsnachfolgerin ist die Gemeinde Frimmersdorf.