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Gesetz zur Neugliederung von Gemeinden des Landkreises Grevenbroich§ 3
Stand: 26.08.2026
Folgende Gebietsänderungsverträge werden bestätigt:
1. der Gebietsänderungsvertrag zwischen den Gemeinden Dormagen und Hackenbroich vom 15. und 16. Oktober 1968 mit folgenden Maßgaben: [Anlage 1]
a) § 2 findet keine Anwendung.
b) Die in § 4 Abs. 2 Satz 2 für die Überleitung des Ortsrechts bestimmte Frist wird auf zwölf Monate verlängert.
2. der Gebietsänderungsvertrag zwischen den Gemeinden Frimmersdorf und Neurath vom 16. Januar 1969. [Anlage 2]