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Gesetz zur Neugliederung von Gemeinden des Landkreises Grevenbroich§ 1
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27203/1#abs-1 (1) Die Gemeinden Dormagen und Hackenbroich (Amt Dormagen) werden zu einer neuen amtsfreien Gemeinde zusammengeschlossen. Die Gemeinde erhält den Namen Dormagen und führt die Bezeichnung ,,Stadt".
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27203/1#abs-2 (2) Das Amt Dormagen wird aufgelöst. Rechtsnachfolgerin ist die Stadt Dormagen.