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Gesetz zur Neugliederung von Gemeinden des Landkreises Schleiden

§ 2

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27199/2#abs-1 (1) Die Gemeinden Baasem, Berk, Dahlem, Kronenburg und Schmidtheim (Amt Schmidtheim) werden zu einer neuen Gemeinde zusammengeschlossen. Die Gemeinde erhält den Namen Dahlem.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27199/2#abs-2 (2) Das Amt Schmidtheim wird aufgelöst. Rechtsnachfolgerin ist die Gemeinde Dahlem.

§ 1 § 3