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Gesetz zur Neugliederung von Gemeinden des Landkreises Schleiden

§ 1

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27199/1#abs-1 (1) Die Gemeinden Hellenthal, Hollerath, Udenbreth und Losheim (Amt Hellenthal) werden zu einer neuen Gemeinde zusammengeschlossen. Die Gemeinde erhält den Namen Hellenthal.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27199/1#abs-2 (2) Das Amt Hellenthal wird aufgelöst. Rechtsnachfolgerin ist die Gemeinde Hellenthal.

§ 2