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Gesetz zur Neugliederung von Gemeinden des Landkreises Schleiden§ 3
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27199/3#abs-1 (1) Die Gemeinden Bouderath, Buir, Engelgau, Frohngau, Holzmülheim, Pesch, Roderath, Tondorf und Zingsheim (Amt Zingsheim) sowie die Gemeinden Marmagen und Nettersheim (Amt Schmidtheim) werden zu einer neuen Gemeinde zusammengeschlossen. Die Gemeinde erhält den Namen Nettersheim.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27199/3#abs-2 (2) Das Amt Zingsheim wird aufgelöst. Rechtsnachfolgerin des Amtes Zingsheim ist die Gemeinde Nettersheim.