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§ 2 NW_27199 (Nordrhein-Westfalen)

Gesetz zur Neugliederung von Gemeinden des Landkreises Schleiden

Landesrecht Nordrhein-Westfalen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Die Gemeinden Baasem, Berk, Dahlem, Kronenburg und Schmidtheim (Amt Schmidtheim) werden zu einer neuen Gemeinde zusammengeschlossen. Die Gemeinde erhält den Namen Dahlem.

(2) Das Amt Schmidtheim wird aufgelöst. Rechtsnachfolgerin ist die Gemeinde Dahlem.