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§ 1 NW_27199 (Nordrhein-Westfalen)

Gesetz zur Neugliederung von Gemeinden des Landkreises Schleiden

Landesrecht Nordrhein-Westfalen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Die Gemeinden Hellenthal, Hollerath, Udenbreth und Losheim (Amt Hellenthal) werden zu einer neuen Gemeinde zusammengeschlossen. Die Gemeinde erhält den Namen Hellenthal.

(2) Das Amt Hellenthal wird aufgelöst. Rechtsnachfolgerin ist die Gemeinde Hellenthal.